Krankenversicherung

Krankenversicherung
Viele Krankenkassen werben - mal intensiver, mal zurückhaltender, bei Verbrauchern für Ihre unterschiedlichen Angebote im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Diese Werbebotschaften sind Anlass für viele Menschen, sich mit den verschiedensten Möglichkeiten zu befassen, vor allem deshalb, weil durch die Veränderungen im Gesundheitswesen immer mehr medizinische Leistungen zu Selbstzahlerleistungen werden oder nur noch von privaten Kassen übernommen werden.

In Deutschland gibt es grundlegenderweise zwei Arten der Krankenversicherung, die private und die gesetzliche. Letztere bildet einen eigenen Zweig der Sozialversicherung und steht bereit, wenn der Versicherungsnehmer erkrankt. Auch in der Zeit der Mutterschaft und auch beim Tod des Versicherten ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.

Versicherungspflichtig sind dabei nicht nur Angestellte mit einem Arbeitsentgelt pro Jahr bis 47250 Euro, sondern auch Auszubildende, Studierende, Rentner, Arbeitslose und behinderte Menschen, die an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen. Spezielle Krankenversicherungen bestehen für landwirtschaftlich tätige Unternehmer und für selbstständige Künstler und Publizisten. Nicht versichern müssen sich Beamte - ebenso wie geringfügig Beschäftigte, deren Einkommen unter 400 Euro liegt.

Private (Zusatz-)Versicherungen ergänzen die Möglichkeiten, vorzusorgen.